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BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung |
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Allgemeine Meldungen
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Am 2. März hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Die anfängliche Euphorie, während von vonherein nicht zu befürchten war, dass das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung in der in Kraft gesetzten Form durchgehen lassen würde, wurde von Heribert Prantl in der Süddeutschen gedämpft, der unter dem Titel "Gruslige Aussichten" zusammenfasst:
Zum ersten Mal wird vom Karlsruher Gericht die Speicherung von Daten auf Vorrat zu noch unbestimmten Zwecken für zulässig erklärt, ohne dass es einen konkreten Anlass oder gar einen Verdacht geben muss.
Und wenn auch das bestehende Gesetz mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt ist, wenn auch die bisher gesammelten Daten zu löschen sind und die Datensammlung umgehend zu stoppen ist, ist damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit ein neues Gesetz kommt - und damit auch die Vorratsdatenspeicherung, ohne nochmalige Chance auf Hilfe von Seiten der obersten Rechtsprechung.
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